Antragstellung
Richtlinien bezüglich der Antragsstellung für die Förderung und Unterstützung durch die Robert-Enke-Stiftung.
Der Vorstand der Robert-Enke-Stiftung hat sich in der konstituierenden Sitzung darauf festgelegt, ausschließlich Einrichtungen, Projekte und Institutionen zu unterstützen, die sich mit der Aufklärung, Erforschung und Behandlung von Depressionserkrankungen und Kinderherzkrankheiten beschäftigen. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass möglichst viele Betroffene der beiden Krankheiten auch eine langfristige Unterstützung erhalten. Eine Einzelunterstützung ist von daher ausgeschlossen.
Gerne vermittelt die Stiftung aber Einzelpersonen an die zu unterstützenden Einrichtungen und Institutionen.
Jeder Antrag unterliegt einer Einzelfallentscheidung. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Leistungen der Stiftung besteht nicht. Förderanträge sind nur auf dem Postweg einzusenden.
Die Anschrift lautet:
Robert-Enke-Stiftung
Schillerstraße 4
30890 Barsinghausen
Die Stiftung bittet ausdrücklich darum, von schriftlichen und persönlichen Anträgen unter der Privatadresse von Frau Teresa Enke abzusehen.
Die inhaltlichen Vorgaben für die Vergabe von Stiftungsmitteln für Förderungs- und Unterstützungsmaßnahmen ergeben sich aus der gültigen Satzung der Robert-Enke-Stiftung, § 2 "Zweck der Stiftung", einzusehen und herunterzuladen unter dem Menüpunkt Satzung.
